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Tom schrieb am 4.3. 2010 um 16:06:33 Uhr überlebenslänglich |
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»Lebenslänglich« sollte als Freiheitsstrafe auch »lebenslänglich« bedeuten-von der Verurteilung bis zum Tod im Zuchthaus zuzubringen,ob man noch 5,20 oder 80 Jahre zu leben hat,darf keine Rolle spielen.
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