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Frau schrieb am 22.2. 2016 um 21:30:13 Uhr über

miniaturleben

Für die Bierbrauerei sind die letzten 25 Jahre insofern von großer Wichtigkeit geworden, als in diese Zeit die Änderung des Brausteuergesetzes für das Gebiet der norddeutschen Brausteuergemeinschaft und damit das Verbot der Verwendung von Ersatzstoffen des Malzes (Surrogatverbot) fällt. Nach dem jetzt geltenden Gesetz vom 15. Juli 1909 dürfen zur Herstellung untergärigen Bieres nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. Bei obergärigen Bier sind noch Ausnahmen zugelassen.



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