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® schrieb am 12.5. 2002 um 09:52:14 Uhr überBlasterGesetze |
Der Einsatz von biologischen Kampfmitteln wie dem Untenrumlappen ist verboten. Jeder Verstoss dagegen wird mit Blasterpranger nicht unter einem Eintrag bestraft. In besonders schweren Fällen kann zusätzlich eine vom Blasterfußvolk zu bestimmende Esoterikschlampe die tägliche Geisselung vornehmen. |
User-Bewertung: +5 |
Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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