>Info zum Stichwort Bleiberecht | >diskutieren | >Permalink |
Peter K. schrieb am 13.8. 2007 um 21:18:22 Uhr überBleiberecht |
Das Recht auf Freizügigkeit, als gehen zu dürfen, wohin einem beliebt, besagt noch lange nicht, auch einen Anspruch darauf zu haben, dort willkommen zu sein, wo man hingegangen ist. |
User-Bewertung: +1 |
Versuche nicht, auf den oben stehenden Text zu antworten. Niemand kann wissen, worauf Du Dich beziehst. Schreibe lieber eine atomische Texteinheit zum Thema »Bleiberecht«! |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Bleiberecht« | Hilfe | Startseite | |
0.0038 (0.0021, 0.0004) sek. 822768784 |