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Peter K. schrieb am 13.8. 2007 um 21:18:22 Uhr überBleiberecht |
Das Recht auf Freizügigkeit, als gehen zu dürfen, wohin einem beliebt, besagt noch lange nicht, auch einen Anspruch darauf zu haben, dort willkommen zu sein, wo man hingegangen ist. |
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Assoziationen, die nur aus einem oder zwei Wörtern bestehen, sind langweilig. |
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