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Peter K. schrieb am 10.1. 2006 um 12:23:56 Uhr überFleischgericht |
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Als »Fleischgericht« bezeichnet man bei den Rundfunkanstalten einen regelmässig tagenden Redaktionsausschuß, der darüber befindet, ob eine zur Anschaffung der Senderechte oder zur Ausstrahlung anstehende Beitrag mit einem Inhalt, der sich in der Grauzone zur Pornographie bewegt, nun gesendet werden soll oder nicht, und wenn ja, inwiefern und inwieweit er beschnitten werden soll. |
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