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prediger schrieb am 29.12. 2006 um 12:14:43 Uhr über

Gewaltverhältnis

Der Begriff Gewalt (eine Bildung des althochdeutschen Verbes walten, bzw. waltan – stark sein, beherrschen) bezeichnet von seiner etymologischen Wurzel her das 'Verfügen-können über das innerweltliche Sein'. Der Begriff bezeichnet ursprünglich also rein das Vermögen zur Durchführung einer Handlung und beinhaltet kein Urteil über deren Rechtmäßigkeit.

Gewalt findet sich wieder, wenn mit Zwang etwas durchgesetzt werden soll.

Gewalt im Sinne von Walten findet sich wieder in Begriffen wie Staatsgewalt oder Verwaltung. Inhaltliche Anwendung findet der Begriff bei den wissenschaftlichen Disziplinen Staatstheorie, Soziologie und Rechtsphilosophie.

Die ursprüngliche, neutrale bis positive Begriffsbestimmung ist in Begriffen wiegewaltige Anstrengung“ (bzw. „Gewaltanstrengung“) odergewaltige Dimensionerkennbar, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Leistung anerkennend beschrieben werden soll. Aber auch im Gewaltmonopol des Staates bzw. der Gewaltenteilung wird die Gewalt neutral interpretiert.

Die im heutigen Sprachgebrauch verbreitete negative Belegung ist in Begriffen wie Gewalttat, Gewaltverbrechen, Gewaltverherrlichung, Vergewaltigung wie auch im Distanz schaffenden Begriff Gewaltlosigkeit enthalten.




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