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Christine schrieb am 14.9. 2020 um 18:41:49 Uhr über

Gewalt

Die Unterbringung mit Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes steht im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention und ist lebensverkürzend. Lebensverkürzung scheint per se auch das Hauptanliegen dieser staatlichen Intervention des Nazinachfolgestaates zu sein. Wer die Unterbringung von Angehörigen akzeptiert, lässt sich auch selbst einen Maulkorb verpassen.


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