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Christine schrieb am 10.4. 2018 um 13:04:29 Uhr über

Meinungsfreiheit

Demokratie war gestern. Heute hält die ICD.10 unter F60.0 die Paranoid-querulatorische Persönlichkeitsstörung bereit, deren Zwangseinweisung rechtfertigendes fremdgefährdendes Potenzial im Auge des betrachtenden Vormundschaftsrichters liegt, der neben Zwangsunterbringung auch Zwangsmedikation anordnen lassen kann. Wer sich über russische Giftmischer aufregt, sollte erst mal deutsche Zwangsmedikation schlucken.


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