Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 134, davon 131 (97,76%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 32 positiv bewertete (23,88%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 28.11. 2001 um 15:41:09 Uhr schrieb
ein vorrübergehender Name über Meinungsfreiheit
Der neuste Text am 22.10. 2025 um 00:48:34 Uhr schrieb
gerichteter Graf über Meinungsfreiheit
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 77)

am 8.10. 2025 um 09:25:47 Uhr schrieb
Gerhard über Meinungsfreiheit

am 15.1. 2020 um 10:31:18 Uhr schrieb
christine über Meinungsfreiheit

am 30.12. 2018 um 13:09:14 Uhr schrieb
Christine über Meinungsfreiheit

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Meinungsfreiheit«

Strontium-90 schrieb am 11.8. 2002 um 18:57:42 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 7 Punkt(e)

»Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich werde mich jederzeit dafür einsetzen, dass Du sie sagen darfst

Rosa Luxemburg

Sarah schrieb am 24.3. 2019 um 20:44:00 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 5 Punkt(e)

wird doch weit überschätzt, wenn man bedenkt, dass die meisten ja gar keine eigene Meinung haben, sondern nur anderen nachplappern.

Peter K. schrieb am 8.11. 2007 um 01:13:58 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 1 Punkt(e)

(1) Wer es unternimmt, den Gedanken der unveräusserlichen Menschenrechte als Grundlage menschlicher Gesellschaft schlechthin, der zur ihrem Schutze und Verbreitung errichteten Einrichtungen und deren Amtsträger und Befürworter in einer Weise, die den öffentlichen Frieden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen geeignet ist, herabzuwürdigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(2)Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von 1 Jahr bis 5 Jahren Freiheitsstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor

a) bei der Leugnung der Gleichheit aller Menschen hinsichtlich ihres Geschlechtes, der geschlechtlichen Orientierung oder Identität, der Rasse, Hautfarbe, Alter, Jugend oder aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung;

b) wenn von der Herabwürdigung Einrichtungen oder deren Teilgliederungen der parlamentarischen Demokratie, des demokratischen Rechts- und Sozialstaates oder deren Angehörige betroffen sind oder nach dem Willen des Täters betroffen werden sollen;

c) die Herabwürdigung nach dem Willen des Täters unter Mißbrauch der Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit in einem öffentlich zugänglichen Medium erfolgt oder erfolgen soll, vor einer versammelten Menschenmenge oder gegenüber Personen, die zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt sind.

(4) In minder schweren Fällen kann das Gericht von der Strafe absehen oder das Strafmaß ermässigen. Ein minder schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn

a) die Tatbegehung gegenüber Personen erfolgt, die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses berechtigt und verpflichtet sind;

b) der Täter unmittelbar nach der Tatbegehung tätige Reue zeigt, und die Folgen seiner Tat durch öffentliches Bekenntnis zu den unveräusserlichen Menschenrechten zu mildern sucht;

c) die Tatbegehung fahrlässig erfolgt.

wauz schrieb am 10.3. 2005 um 17:22:25 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 1 Punkt(e)

Meinungsfreiheit findet auf der Straße statt. Da darf sich in Wort, Schrift und Bild jeder frei äußern.
Wer in meiner Gaststube andere Gäste mit Geschwätz belästigt und sich dann auch noch auf die Meinungsfreiheit beruft, findet sich gleich drauf auf der Straße wieder. Da hat er sie, die Meinungsfreiheit.
Es darf auch jeder allen Unsinn drucken, den er drucken mag. Diese Erzeugnisse kann er dann an den Mann bringen. Auf der Straße, versteht sich.
Auch im Internet gibt es Meinungsfreiheit. Jeder kann seine Meinung frei äußern. Auf seiner eigenen Website. Wer meint, anderer Leute Gästebücher, Blogs, Kommentarseiten oder Chats vollmüllen zu dürfen, der irrt.

Die Leiche schrieb am 21.1. 2012 um 00:53:19 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 2 Punkt(e)

Die Meinungsfreiheit ist das unveräusserliche Grund- und Menschenrecht, seiner begeisterten Zustimmung zur totalen Diktatur der Bonzen in jeder nur erdenklichen Art und Weise Ausdruck zu verleihen.

SPIEGEL ONLINE schrieb am 18.10. 2003 um 14:46:26 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 1 Punkt(e)

US-Schüler darf GeorgeWalkerBush »InternationalTerrorist« nennen

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Im Februar schickten Lehrer den 16-jährigen Bretton Barber nach Hause, weil er ein Anti-Bush-T-Shirt trug. Der Rauswurf war nicht zulässig: Auch für US-amerikanische Schüler gilt das Recht auf Meinungsfreiheit, wie ein Gericht jetzt entschied.

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