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Friedhofsverwaltung schrieb am 9.2. 2001 um 09:38:04 Uhr überRandstein |
Randsteine sind aus Dolomit oder aus dem Material des Grabsteines in 6 cm Stärke auszuführen. Helle Randsteine(weißer Marmor oder ähnliches) und Randsteine, die breiter als 6 cm sind, sind nicht zulässig. Als seitliche Einfassung zwischen den Gräbern ist jeweils nur ein Randstein zugelassen. Ist bereits an einer Seite ein Randstein vorhanden, so darf nur noch an der anderen Seite ein Randstein gesetzt werden. Es ist nicht zulässig zwei Randsteine gegeneinander zu setzen.
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