>Info zum Stichwort Revolutionsverordnung | >diskutieren | >Permalink 
Die Leiche schrieb am 28.11. 2012 um 04:18:12 Uhr über

Revolutionsverordnung

Die Teilnahme an Revolutionen kann einen Grund für die fristlose Kündigung von Arbeitsverhältnissen darstellen. Revolutionäre Arbeitnehmer sind daher gut beraten, vor revolutionären Akten die Zustimmung ihres Arbeitgebers einzuholen. Nach der Rechtssprechung der Arbeitsgerichte darf diese nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Aus Beweisgründen sollte die Zustimmung in gesetzlicher Schriftform eingeholt werden.


   User-Bewertung: +1
Was kann man tun, wenn »Revolutionsverordnung« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Revolutionsverordnung«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Revolutionsverordnung« | Hilfe | Startseite 
0.0034 (0.0013, 0.0007) sek. –– 824893966