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| oedipus rector schrieb am 22.4. 2013 um 20:53:45 Uhr über Schnellfeuerwaffen | 
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Der Besitz einer sogenannten Revolverschnauze ist nach geltendem Recht durchaus erlaubt - ihr unsachgemäßer Gebrauch kann jedoch für ihren Besitzer sehr leicht lebensgefährlich werden. | 
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