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Janina schrieb am 1.2. 2017 um 16:55:38 Uhr über

arschärztliches-Gutachten

Es kommt sicher noch so weit, dass erst ein arschärztliches-Gutachten verlangt wird, bevor ein gut gewässerter Rohrstock zum Erziehungs- und Züchtigungseinsatz auf jugendlichen Ärschen kommen darf.


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