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Waldberechtigungen besitzen a) in Staatswaldungen: die Hofbauern in Ursenwang und die Lehengutsbesitzer in Oberwälden, Wangen, Niederwälden, Holzhausen und ein Hofbesitzer zu Uhingen zu Brennholz; drei Lehengutsbesitzer in Zell zu Leiterbäumen; die Sägmühlenbesitzer in Börtlingen und Zell zu Sägklötzen; die Einwohner von Bünzwangen, Hattenhofen, Schlierbach, Oberwälden, Wangen, Niederwälden und Holzhausen zu Erntwieden; die Gemeinden Schlierbach, Bünzwangen, Hattenhofen, Albershausen, Ottenbach, Groß-Eislingen und Bartenbach zum Laubbezug; und die Gemeinden Schlierbach, Bünzwangen, Hochdorf, Zell, Oberwälden, Wangen, Niederwälden und Holzhausen zum Weidrecht, das aber, wegen der Stallfütterung, längst nicht mehr ausgeübt wird. b) In den Lehenwaldungen zu Bartenbach dürfen die dortigen Söldner dürres Holz am Boden und Kräuter mit der Hand sammeln.
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