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mcnep, am 22.7. 2004 um 18:19:59 Uhr Ehegatte |
»Nach drei, vier oder fünf Jahren versagt die Ehe, insofern sie die Befriedigung sexueller Bedürfnisse versprochen hat. ... [Es] schwindet die körperliche Zärtlichkeit der Ehegatten füreinander, in weiterer Folge meist auch die seelische Zuneigung, die bestimmt war, das Erbe der anfänglichen stürmischen Leidenschaft zu übernehmen.«
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