>Info zum Stichwort Elefantenangeleischutzabkommen | >diskutieren | >Permalink 
Wenkmann schrieb am 8.3. 2006 um 22:16:03 Uhr über

Elefantenangeleischutzabkommen

Lizensiertes Elefantenangeln:

§ 2:

Jedwedes Elefantenangeln, in dessen Verlauf und Vorbereitung kein anderes Tier als ebenbesagter Elefant Beuteziel und Angelzweck der durchgeführten oder noch durchzuführenden Elefantenangelei sei, ist insofern als lizensiert zu betrachten, als dass keine weiteren oder noch in Ausarbeitung befindlichen Bestimmung über die Elefantenangelei mißachtet oder billigend gebrochen werden.

(Prof. Dr. Sigurd Lehmschneider-Offenbach, Oberwiesenthal)


   User-Bewertung: +4
Oben steht ein nichtssagender, langweiliger Text? Bewerte ihn »nach unten«, wenn Du Bewertungspunkte hast. Wie geht das?.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Elefantenangeleischutzabkommen«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Elefantenangeleischutzabkommen« | Hilfe | Startseite 
0.0031 (0.0010, 0.0008) sek. –– 900892763