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ThoR schrieb am 28.1. 2006 um 02:04:13 Uhr überErbschuld |
Besteht das Erbe nur aus Schulden, hat der Erblasser dem Erbnehmer also recht besehen nichts als eine Erbschuld hinterlassen, kann der Begünstigte das Erbe glücklicherweise ausschlagen.
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