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Freno ist debil schrieb am 29.3. 2016 um 19:12:17 Uhr über

Flüchtlinge

Außerdem wird derselben das Recht zur temporairen Benutzung fremder Grundstücke behufs der Einrichtung von Interimswegen, der Materialienbeschaffung etc. eben so, wie es bei der Anlage von Kunststraßen dem Staate zusteht, zugestanden werden; es kann sich solches jedoch auf Ziegeleien und Steinbrüche nicht erstrecken.


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