>versenden | >diskutieren | >Permalink 
Zitateur, am 13.11. 2001 um 15:19:14 Uhr
Herrschaftsmacht

Die Herrschaftsmacht des Staates über sein Gebiet und über die darin befindlichen Personen wird als Staatsgewalt bezeichnet. Mit ihrer Hilfe setzt der Staat die geltenden Rechtsbeziehungen durch und garantiert dem Bürger damit Sicherheit, Ordnung und bestimmte Rechte. Der Staat hat auch die Verplichtung übernommen, sein Volk gegen Übergriffe von außen und Innen zu schützen.


   User-Bewertung: +1

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 1 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite