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PIT, am 27.2. 2006 um 13:09:42 Uhr
Prokura

Prokura bedeutet, dass eine das Aussenverhältnis betreffende handelsrechtliche Vollmacht besteht. Sie ist jederzeit widerufbar, unbeschadet der Rechte, die sich aus anderen Verträgen oder Aufträgen ergeben.

Dieser Text ist frei wieder gegeben und stellt keine Information im Sinne einer Rechtsgültigkeit dar.


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