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Die Leiche schrieb am 28.11. 2012 um 04:18:12 Uhr überRevolutionsverordnung |
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Die Teilnahme an Revolutionen kann einen Grund für die fristlose Kündigung von Arbeitsverhältnissen darstellen. Revolutionäre Arbeitnehmer sind daher gut beraten, vor revolutionären Akten die Zustimmung ihres Arbeitgebers einzuholen. Nach der Rechtssprechung der Arbeitsgerichte darf diese nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Aus Beweisgründen sollte die Zustimmung in gesetzlicher Schriftform eingeholt werden. |
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