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Vampyra schrieb am 24.10. 1999 um 18:37:07 Uhr überSteuerhinterziehung |
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Nach vollendenter Steuerhinterziehung ist es möglich, straffrei Selbstanzeige zu erstatten. Steht so im Gesetz. Man muß nur die ursprünglich unrichtigen Angaben gegenüber dem Finanzamt korrigieren und die verkürzten Steuerbeträge fristgerecht nachzahlen.
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Steuerhinterziehung einfällt. |
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