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Vampyra, am 24.10. 1999 um 18:37:07 Uhr Steuerhinterziehung |
Nach vollendenter Steuerhinterziehung ist es möglich, straffrei Selbstanzeige zu erstatten. Steht so im Gesetz. Man muß nur die ursprünglich unrichtigen Angaben gegenüber dem Finanzamt korrigieren und die verkürzten Steuerbeträge fristgerecht nachzahlen.
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