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Vampyra schrieb am 24.10. 1999 um 18:37:07 Uhr überSteuerhinterziehung |
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Nach vollendenter Steuerhinterziehung ist es möglich, straffrei Selbstanzeige zu erstatten. Steht so im Gesetz. Man muß nur die ursprünglich unrichtigen Angaben gegenüber dem Finanzamt korrigieren und die verkürzten Steuerbeträge fristgerecht nachzahlen.
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Was kann man tun, wenn »Steuerhinterziehung« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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