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wauz, am 20.6. 2013 um 14:04:58 Uhr Vermieterpfandrecht |
Wenn einer auszieht, und hat noch Miete oder sonstige Zahlungen offen, darf der Vermieter von den Sachen Dinge zurückbehalten, bis der Schuldner zahlt. Die Aufbewahrungspflicht beträgt ein halbes Jahr, danach darf der Vermieter die Sachen verwerten oder entsorgen.
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