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wauz schrieb am 20.6. 2013 um 14:04:58 Uhr überVermieterpfandrecht |
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Wenn einer auszieht, und hat noch Miete oder sonstige Zahlungen offen, darf der Vermieter von den Sachen Dinge zurückbehalten, bis der Schuldner zahlt. Die Aufbewahrungspflicht beträgt ein halbes Jahr, danach darf der Vermieter die Sachen verwerten oder entsorgen.
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Vermieterpfandrecht einfällt. |
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