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Christine schrieb am 16.4. 2017 um 08:47:26 Uhr überfinsterst |
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Aus der Rubrik »Gebt das Hanf frei«: Nebenwirkung heißt neuerdings Zusatznutzen und soll per Mischpreisbildung erfasst werden. Wird also eine andere Nebenwirkung des Verordneten bei dir ausgelastet, bezahlst du dem Anbieter über deine Versicherung den Preis für das Gesamtpotenzial des Wirkstoffs - also bei Neuroleptika auch ihr Suchtpotenzial - mit. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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