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gerichteter Graf, am 2.8. 2009 um 11:28:06 Uhr
mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen

Ja, wer eine mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen hat, ist neuerdings gesetzluch dazu verpflichtete, dieses zu beenden. Dabei bleibt bewusst offen, ob das Leben oder die Verletzung gemeint ist.

Ganz hervorragend eignet sich der Begriff auch in Bezug auf Herzschmerz...


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