>Info zum Stichwort mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen | >diskutieren | >Permalink |
gerichteter Graf schrieb am 2.8. 2009 um 11:28:06 Uhr übermit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen |
Ja, wer eine mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen hat, ist neuerdings gesetzluch dazu verpflichtete, dieses zu beenden. Dabei bleibt bewusst offen, ob das Leben oder die Verletzung gemeint ist.
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu mit-dem-Leben-nicht-zu-vereinbarende-Verletzungen einfällt. |
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