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Dr. Matthias René Schmidt schrieb am 8.11. 2016 um 14:18:39 Uhr überGleichberechtigung |
Was meinen Sie damit. Präzisieren Sie Ihre Anfrage. Die Rechte von Apotheker und Apothekerin sind durchaus gleich. Sie haben ein gutbestücktes Regal voller meist nutzloser Substanzen. Dieses Recht hat der gemeine Mensch nicht. der Mensch darf von Staates wegen keine Zaubermedizin, also Wirksames, in seinem Schränkchen haben. |
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