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Christine schrieb am 21.7. 2020 um 09:03:25 Uhr überLangweilig |
Zusatznutzen als Nebenwirkung umzudeuten, hat wenig mit Medizinrecht und mehr mit Verbraucherschutz zu tun. Anwälte wissen, dass der Streitwert deshalb zu vernachlässigen ist, solange Sammelklagen in Deutschland unzulässig sind. Deshalb wird die Pressearbeit für die Kanzlei wichtig. |
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