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rehtnüg schrieb am 23.4. 2014 um 13:44:55 Uhr über

Leder

Kann das Hinderniß von dem Ortsvorstande nicht gehoben werden, so ist es Pflicht der Polizei-Beamten, auf Anzeige des Obersteuerboten oder des Obererhebers, unverzüglich die erforderlichen Verfügungen zu erlassen, und mit der nöthigen Strenge zur Ausführung zu bringen.


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Was kann man tun, wenn »Leder« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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