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Manuela schrieb am 11.9. 2013 um 18:18:54 Uhr überMännersex |
Die Obersteuerboten dürfen eben so wenig als die Untersteuerboten irgend eine Zahlung von den Steuerpflichtigen auf Abschlag oder zur gänzlichen Tilgung der schuldigen Steuern annehmen, unter welchem Vorwande es auch immer geschehen möchte, bei Strafe der Absetzung. |
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