>Info zum Stichwort Nacktbadeverbot | >diskutieren | >Permalink 
mcnep schrieb am 10.7. 2008 um 10:09:22 Uhr über

Nacktbadeverbot

Das Nacktbadeverbot in öffentlichen Badeanstalten kann in kommunaler Verwaltungshoheit aufgehoben werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin glaubwürdig nachweisen kann, dass von ihm/ihr keine Gefahr der Verunreinigung des Wassers durch Körperbehaarung ausgeht. Zuständig für die Inaugenscheinnahme ist das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde.


   User-Bewertung: 0
Du willst einen englischen Text schreiben? Nehme den englischen Assoziations-Blaster!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Nacktbadeverbot«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Nacktbadeverbot« | Hilfe | Startseite 
0.0027 (0.0011, 0.0005) sek. –– 958323176