>Info zum Stichwort einskommasieben | >diskutieren | >Permalink 
mcnep schrieb am 11.9. 2004 um 19:25:39 Uhr über

einskommasieben

Ein Arzt darf bei Standardtarifversicherten nur maximal das einskommasiebenfache der Ärztlichen Gebührenordnung (bzw. bei medizinisch–technischen Leistungen das 1,3fache und bei Laborleistungen das 1,1fache) berechnen. Deshalb muss sich der Patient als Standardtarifversicherter gegenüber dem Arzt ausweisen.


   User-Bewertung: +1
Was interessiert Dich an »einskommasieben«? Erzähle es uns doch und versuche es so interessant wie möglich zu beschreiben.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »einskommasieben«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »einskommasieben« | Hilfe | Startseite 
0.0034 (0.0013, 0.0005) sek. –– 822894490