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longlife schrieb am 4.9. 2002 um 18:12:50 Uhr über

erwerbsunfähig

Rechtswörterbuch

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit ist in der sozialen Rentenversicherung eine Voraussetzung für die Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Erwerbsunfähig sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, eine Erwerbstätigkeit in geweisser Regelmäßigkeit auszuüben oder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu erzielen, das ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt. Erwerbsunfähig ist nicht, wer eine selbständige Tätigkeit ausübt. Vgl. § 44 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI.


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