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Christine schrieb am 30.7. 2020 um 08:48:05 Uhr über

Beatmungsgerät

Ich wünsche jedem, der das Teil verschreibt, Überbrückungsgeld für mindestens fünf täglich abzuleistende Stunden mit Handbeatmung. Den Rubens würde ich im Einzelfall sogar stiften, falls der Verordnende zur EEG-Ableitung bereit ist, um wenigstens seinen Wachzustand wenn schon nicht seine Biofeedbachkompetenz zu dokumentieren. Jeder Töpfer kriegt noch nach Jahrzehnten mehr Reklamationen auf den Tisch als ein zugekiffter Intensivmediziner. Gewalt IST messbar. Sonst würden Verbraucher diese Branche nicht zum anglizistischen ITS verniedlichen, sondern als IST akzeptieren, um der Insel Bedeutung zu verleihen. Lust auf Schweigepflicht?


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