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®, am 12.5. 2002 um 09:52:14 Uhr
BlasterGesetze

Der Einsatz von biologischen Kampfmitteln wie dem Untenrumlappen ist verboten. Jeder Verstoss dagegen wird mit Blasterpranger nicht unter einem Eintrag bestraft. In besonders schweren Fällen kann zusätzlich eine vom Blasterfußvolk zu bestimmende Esoterikschlampe die tägliche Geisselung vornehmen.


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