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rechtsanwalt schrieb am 20.4. 2009 um 19:18:21 Uhr über

Hodentritt

Ich möchte euch nur darauf aufmerksam machen, dass eure handlung körperverletzung ist und ihr soweit ihr über 14 seid zur rechenschaft gezogen werden könnt und eine sehr hohe geldstrafe zahlen müsst oder jugendarbeit leisten müsst.


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