Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Hodentritt«
Mitdenker schrieb am 4.10. 2006 um 16:50:34 Uhr zu
Bewertung: 24 Punkt(e)
Liebe Kinder!
Hodentritte sind kein Spaß.
Wirklich nicht.
Das ist in etwa genauso schmerzhaft und gefährlich, wie wenn Dir jemand einen Finger ins Auge drückt. Ins offene Auge.
Also, bitte überlege Dir gut, ob Du das wirklich willst. Wenn Du nicht willst, dass Dir jemand einen Finger ins Auge drückt, dann trete auch niemand anderem zwischen die Beine. Nicht aus Spaß oder nur um jemanden zu ärgern. Lass es sein. Bitte.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme von dieser Regel: im Falle tatsächlicher Notwehr in einem Extremfall, wenn Du stark bedroht bist und wenn anderes nichts mehr hilft. Also in einem Fall, in dem Du es für gerechtfertigt sehen würdest, einer anderen Person einen Finger in die Augen zu stecken.
Und warum sollst Du einem Jungen oder einem Mann nicht in die Hoden treten? Ganz einfach: ein Hodentritt ist nicht nur extrem schmerzhaft. Er kann auch bleibende Schäden hinterlassen. Eben wie der Finger im Auge. Bleibende Schäden bedeuten nicht nur, dass das Opfer unter Umständen impotent wird (also keine Kinder mehr kriegen kann). Es bedeutet auch, dass DU daran schuld bist. Und das kann für Dich teuer werden. Willst Du das?
Also: lasse es sein. Du willst doch auch nicht, dass Dir jemand nur aus Spaß ernsthafte, dauerhafte Verletzungen zufügt, oder?
Manuel schrieb am 21.7. 2015 um 14:12:21 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Draußen, gegen Herdern zu, lag die Klinik, ein weitläufiges Gebäude mit vielen Höfen und Gärten. Ein Assistenzarzt nahm mich in Empfang und übergab mich nach kurzem Examen dem Oberwärter, der mich durch Säle und Hallen bis an das äußerste Ende eines der Seitenflügel geleitete, wo er eine mit Glasfenstern versehene Tür öffnete und mich freundlichst einlud, das für mich bestimmte Gemach zu betreten. Es war ein einfach eingerichtetes kleines, aber sehr hohes Zimmer mit einem fast bis zur Decke reichenden Fenster, das aus zahlreichen dicken und in eisernen Rahmen gefaßten Scheiben bestand und nur im oberen Teil geöffnet werden konnte durch eine von außen in Betrieb gesetzte Vorrichtung. Auf diese Weise war Fluchtversuchen ein Riegel vorgeschoben, ohne daß der Raum durch ein Gitter das Aussehen einer Gefängniszelle bekam. Der Oberwärter, der mich mit ungeheurer Höflichkeit behandelte, sprach die Hoffnung aus, daß ich mich hier wohl fühlen möchte; er sei angewiesen, alle meine Wünsche im Rahmen des Möglichen zu erfüllen, und habe zu meiner Bedienung einen Wärter ausgesucht, mit dem ich sicher zufrieden sein würde, den besten, den er habe. Sollte ich aber über irgend etwas zu klagen haben, so bitte er mich dringend, ihm zunächst davon Mitteilung zu machen und nicht gleich den Herrn Geheimen Hofrat anzugehen. Die Art, wie er den „Herrn Geheimen Hofrat“ in den Mund nahm, war sehr vielsagend.
vielleicht deine Mutter? schrieb am 17.6. 2020 um 15:30:43 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Vor einiger Zeit schrieb ich davon wie ich im Browserverlauf diese und andere Seiten mit Ballbusting gefunden habe.
Seit dem habe ich herausgefunden, dass es (wie ich schon vermutet habe) mein Sohn war der sich diese Seiten angesehen hat.
Da ich nun wusste, dass er gerne zwischen die Beine getreten werden will (und ich auch selber etwas gefallen an dem Gedanken gefunden habe) wollte ich ihm einen kleinen Gefallen(?) tun.
Als wir (ich, er und meine Tochter) letzte Woche zusammen einen Film geschaut haben in dem ein Mann in die Eier getreten wurde tat ich ganz mitleidig und fragte ihn ob ein Tritt dorthin wirklich so schlimm ist wie es in Filmen immer dargestellt wird.
Ich konnte mir ein leichtes grinsen nicht verkneifen und auch seine Schwester sah ihn mit einem fiesen grinsen an als er nur ein leises »Ich weiß nicht wirklich...« stammelte.
»Du weißt es nicht?« sagte ich, »Wurdest du etwa noch nie in deine Hoden getreten?«
Er schüttelte nur leicht den Kopf, es war ihm sichtlich peinlich als ich die Wörter »deine Hoden« aussprach, zudem noch vor seiner Schwester.
»Das lässt sich schnell ändern!« rief sie aufgeregt, noch bevor ich selber etwas vorschlagen konnte, »Stell dich hin und ich zeige dir wie sich das anfühlt.«
»Ich weiß nicht...« stotterte er wieder.
»Ich weiß nicht?« wiederholte ich, »Ich dachte bei sowas sagt man auf keinen Fall?«
»Nunja, etwas neugierig bin ich schon.« antwortete er.
Meiner Tochter viel die Kinnlade runter: »Ich darf dir also wirklich in deine Eier treten? Das sollte eigentlich nur ein Scherz sein vorhin.«
»Ein einziger Tritt um zu sehen wie sich das anfühlt sollte doch nicht schaden, oder?« sagte ich schnell, bevor einer von beiden es sich anders überlegen konnte, »Also los, hinstellen! Und du, beine Breit!«
Als die beiden sich gegenüber standen sah ich deutlich, dass er eine Erektion zu verstecken versuchte indem er »ihn« zur Seite schob, was auch meiner Tochter aufgefallen sein muss, die zwischen die Beine ihres Bruders starrte um sich ein genaues Bild zu machen, wo seine Hoden liegen.
»Wenn es dir gefällt kann ich dir morgen zum Frühstück ja gerne Rührei machen.« scherzte ich um die Spannung zu lösen.
Das Grinsen meiner Tochter wurde kurz breiter bevor ihr Fuß zwischen seinen Beinen nach ober schoss.
Mein Sohn viel zu Boden und hielt sich sein Gemächte, offensichtlich war es jetzt schwierig für ihn durch die Schmerzen zu Atmen, seine Schwester lachte blos.
Einen so harten tritt hätte ich meiner Tochter gar nicht zugetraut, ich dachte sie würde ihn nur relativ leicht zum Spaß treten.
Nach einigen Minuten konnte er jedoch wieder normal atmen und ging gebückt in sein Zimmer, womit sich der Abend auch dem Ende neigte.
Das einzige was noch geschehen ist, ist dass ich (da ich mir schon denken konnte warum er in sein Zimmer gegangen ist) kurze zeit später durch das Schlüsselloch seiner Tür guckte.
Er lag, nackt, mit den beinen von der Bettkante baumelnd, so dass ich genau zwischen seine Beine sehen konnte, und holte sich einen Runter.
Der Sack knallrot, die Hoden, deutlich geschwollen, bestimmt auf die doppelte Größe, und durch die Masturbationsbewegung stark am auf und ab hüpfen, was mit Sicherheit weitere Schmerzen verursachte.
Dieser Anblick gab mir den Rest und so musste ich diesen Abend in meinem Zimmer auf ähnliche Weise beenden.
Ob er diese Geschichte wohl ließt wenn er das nächste mal auf dieser Seite ist?
Wie wird er reagieren, wenn er rausfindet, dass ich das alles geplant und ihn trotz geschwollener Eier abspritzen gesehen habe?
Und, dass mich das auch noch Erregt hat?
testman schrieb am 25.11. 2010 um 17:41:31 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Julia an Gerd schrieb am 24.11. 2010 um 23:27:48 Uhr über
Hodentritt
Gerd an Julia schrieb am 23.11. 2010 um 15:06:58 Uhr über
Hodentritt
Testman hat Recht. Wenn ich dich nach einem Hodentritt anzeigen würde, würde es ganz sicher nicht bei Sozialstunden bleiben. Ein Tritt in die Hoden ist schwere Körperverletzung.Schade, dass der Typ, den du getreten hast, dich nicht angezeigt hat. Was meinst du,was du da eine drangekriegt hättest. Ich würde dich nach so einem Tritt sofort anzeigen, auch wenn die Hoden danach nicht beschädigt wären.
Gerd, ich weiß nicht, was testman geschrieben hat, kann es nicht lesen, aber was könnte ich bekommen außer Sozialstunden??? Wenn der Typ mich begrapscht hat. ich bereue nicht, dass ich ihn kastriert habe. Ich denke, er hat mich nicht angezeigt, weil er sich doof vorkommen würde, dass ein 15. jähriges Mädel ihm durch einen einzigen Tritt die Männlichkeiten weggenommen hat. Und ich bin sicher nicht das eintige Mädechen, das so getreten hat, ich habe dem Typen eine Lektion erteilt.
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Was dir in so einem Fall alles blühen könnte (abgesehen von einem zivilrechtlichen Verfahren, bei dem du zu zahlen hättest auch wenn du das Geld womöglich jetzt nicht verdienst)?
Schwere Körperverletzung ist das Mindeste, was dir blühen würde. Zwar im Kontext dessen, dass du als Jugendliche nicht die volle Härte zu spüren bekommst - aber von Geldstrafen (separat vom zivilen Prozess), Prozesskosten, usw. bis hin zu unbedingter Haft ist der Rahmen zumindest vorhanden.
Vorstrafen sind auch sonst im Leben sicher kein guter Leumund, sei auch vermerkt - egal wie glimpflich man dabei wegkommt. Und die Mundpropaganda ist wahrscheinlich noch schlimmer, da diese pflegt Vorfälle noch mehr aufzubauschen.
Er hat dir (z.B.) an die Brust (oder sonst wohin) gefasst als Begründung? Da würde die Frage auftauchen: Hättest du nicht angemessener reagieren können - z.B. weggehen?
Eine Ohrfeige würde nicht schlimm gewertet werden (Affekt), aber deine Tat wäre nicht im Verhältnis, so wie du es beschreibst. Mich wurde auch schon von Frauen ungefragt intim angefasst - gibt mir das dann das Recht, dass ich ihr Gesicht entstelle durch einen festen Schlag? Oder durch einen Nierenhieb eine Niere ruiniere? So wie es bei dir klingt, müsste ich das Recht haben (sie hat mich ja »begrapscht« und laut dir darf man ja anscheinend da durchaus jemandem ein Organ gewaltsam irreparabel schädigen) - ist aber so nicht wahr.
Freu' dich also, wenn deine Geschichte wahr ist (ist hier im Blaster eher selten), darüber, dass es deinem Opfer wohl zu peinlich war und du nicht wie viele andere Frauen vor dir dann so geht, dass du verdutzt vor dem Richter stehst, weil du denkst, dass Körperverletzung für eine Frau ein probates Mittel zur Schlichtung von Streit, Beleidigungen oder unerwünschten Anfassens ist. Notwehr heißt nicht, dass man sich gegen jegliches unrecht gewaltsam wehren darf. Hier das Zitat aus dem StGB:
§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Hodini schrieb am 13.1. 2014 um 00:55:59 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Ich stamme ja noch aus der Kriegsgeneration, und einmal in der Woche war Schulgottesdienst angesagt. Heute sollte sogar der Bischof kommen und uns eine Predigt über Zucht und Ordnung halten.
Damals waren die Zeiten sehr streng, und oft mussten wir auch hungern. Das verführte mich geradezu zu einer Aktion, die ich noch bereuen würde. Ich wollte mit meiner jüngeren Schwester Kunst studieren, aber mein Vater war überhaupt nicht begeistert. Da fiel etwas auf mich herab. Breitbeinig stand er vor mir. »Jetzt kommst du dran!« »Du bist ein unartiges Kind, meine Süße, das hat Gott nicht so gewollt. Wir gehen jetzt gemeinsam ins Verkehrsbüro, und dann begleichst du die Rechnung.« »Ich werde dich das kleine Einmaleins schon lehren. Was sind das für Sitten überhaupt? Erst die Schule schwänzen, dann beim Nachbarn die Scheibe einschmeißen, dann Dope rauchen und dann noch Mohammedbildchen nach Pakistan schmuggeln. Nicht zu vergessen schwarzfahren, Hamster massakrieren, eine Barbiepuppe schänden und satanistische Sprüche in der Kirche aufsagen. Außerdem hast du den Führer der sozialistischen Peitschengruppe nicht gegrüßt. das gibt normalerweise Todesstrafe!« »Bitte lieber böser Onkel, strieme mich, ich habe dieses wohlige Gefühl so gern. Und wenn du willst, kannst du mich auch noch auf die Lippe hauen.«
»Huckhack!« brüllte ich. Panisch wich der böse Onkel zurück. »Huckhack!« Ich exerzierte den 1. Jindo, so wie ich es im Selbstverteidigungskurs gelernt hatte. Der Onkel kam mit dem Stöckchen an, doch da kam der 2. Jindo. Und der 3. Danach war mein Onkel impotent.
Tooooor! Mein Onkel lag mit Rührei am Boden. Dabeben ein verbrannter RòhrStóck Doch das Spiel ging weiter. 1:0 für Sandra. Nie wieder war Penno notgeil und wollte Sadomaso-Sex mit Kindern. Das sollte dem Verbrecher eine Lehre sein.
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