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mcnep, am 23.11. 2005 um 17:48:28 Uhr
Justiz

Es kann nicht angehen, dass ein Beklagter vor Gericht freigesprochen wird aufgrund der Tatsache, dass er einen feinen Anzug trägt, eine namhafte Rechtsanwältin an seiner Seite hat und ein gegen ihn ausagender Zeuge nicht wortmächtig genug ist, um einen Hergang unmissverständlich zu schildern. So etwas weckt in jedem Menschen mit einem gesunden Rechtsempfinden grundsätzliche Zweifel an der Neutralität der Justiz, die nicht ohne weiteres auszuräumen sind. Und das behaupte ich, obwohl ich der Beklagte war. Aber da ich der Beklagte war, will ich es für heute noch einmal durchgehen lassen.


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