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schmidt schrieb am 19.4. 2024 um 11:07:50 Uhr über

KosmetikverseuchteApotheken

jede Apothekle die sich Apotheke nennen sollen können sollen dürfen sollen nun, soll, mindesten eine Fünzig gram vorat an haschisch und Marihuana auf Vorrat beriethalten und notfalls zur Hälfte abzugeben an über Sechzigjährige auf einfachen mündlichen antrag bis zu zehn Gramm pro zwei Wochen abzubrechen bereit sein und immer sofort nachbestellen.


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