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mcnep, am 10.10. 2007 um 19:04:58 Uhr Oberflächenchemie |
V. äußerte die Absicht, mir seinen Fickpuller in die Fresse zu nageln, was, wie ich ihm überzeugend darzulegen vermochte, gleich mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuchs berühren würde. Er entschloss sich daher, den judikativen Flickenteppich weiträumig zu umschiffen und mich noch in situ zu ermorden, was ihm auch nach einigen Anlaufschwierigkeiten gelang. |
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