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Schmidt schrieb am 18.1. 2026 um 20:24:28 Uhr überHymenpflicht |
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Bayern führt auf Anfrage des zukünftigen Ehemannes nun einen zur Eheschließung zwingend notwenigen Nachweis eines intakten Jungfernhäutchens der Eheschließungswilligen ein. Ärzten welche diesbezüglich ein falsches Zeugnis ablegen wird auf fünf Jahre die Praktizierung ihres Berufes untersagt, haben bei mehrfachem Verstoß mit einer Mindesthaftstrafe von zwei Jahren zu rechnen und dürfen in der Gefängnispsychiatrie Dienst zu dem üblichen Häftlingshonorar leisten. Außerdem kann ihnen dauerhaft ihr Fahrzeug und ihr Führerschein entzogen werden. Das Absingen von Hymnen dagegen bleibt weiterhin erlaubt. |
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