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Peter K. schrieb am 29.11. 2007 um 18:55:47 Uhr über

Ritterkreuz

Das ungewöhnliche Privileg des Ritterkreuzträgers, auch von höherrangigen Soldaten zuerst gegrüsst zu werden, animiert mich zu der Idee der Schaffung eines intellektuellen Ritterkreuzes, daß mit dem Privileg verbunden wäre, daß der Ritterkreuzträger niemals wegen einer Äusserung, ob schriftlich oder mündlich oder durch Zeichensprache, gerichtlich belangt werden kann - weder straf-, noch zivilrechtlich, weder Disziplinarisch, noch sonst irgendwie.


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