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tango7 schrieb am 20.12. 2004 um 14:05:06 Uhr über

Folter

Es ist gut zu wissen, dass in Deutschland künftig lt. gerichtlicher Festlegung nur aus »ehrenwerten Motiven« gefoltert werden darf. Mit einer Verwarnung muss der Ehrenwerte Folterer aber schon rechnen.


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