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D.W. schrieb am 28.3. 2001 um 13:28:28 Uhr über

Wetterbericht

§ 7 Quellenschutz

Die Verbreitung meteorologischer Daten, Produkte und Spezialdienstleistungen, insbesondere der Warnungen nach § 4
Abs. 1 Nr. 3 des Deutschen Wetterdienstes, ist nur unter Angabe der Quelle zulässig. Ein weitergehender Schutz nach
dem Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1014, 1017), bleibt davon unberührt.



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