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D.W. schrieb am 28.3. 2001 um 13:30:51 Uhr über

Wetterbericht

(1) Die Geschäftsführung des Deutschen Wetterdienstes obliegt dem Vorstand. Dieser leitet den Deutschen
Wetterdienst. Die Mitglieder des Vorstandes vertreten den Deutschen Wetterdienst gerichtlich und außergerichtlich.

(2) Mitglieder des Vorstandes sind der Präsident als Vorsitzender, der Vizepräsident und die Leiter der
Geschäftsbereiche. Der Vorstand besteht aus höchstens sechs Mitgliedern. Diese werden vom Bundesministerium für
Verkehr bestellt und abberufen. Die Aufgabenbereiche, die Vertretungsbefugnisse, die Beschlußfassung sowie die
Einzelheiten der Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder werden durch eine Satzung geregelt. Die Satzung
und deren Änderung bedürfen der Genehmigung durch das Bundesministerium für Verkehr.



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