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Freno d'Emergenza schrieb am 5.5. 2014 um 22:34:01 Uhr über

schmeißt-eure-Gehirne-weg

Der Einwurf von Gehirnen in Mülleimer auf Bahnhöfen, in sonstigen öffentlichen Gebäuden, Parks und Anlagen sowie Parkplätzen und Raststätten an öffentlichen Strassen kann wegen rechtswidriger Hausmüllentsorgung mit Bußgeldern bis zu500 geahndet werden. Seine Zulässigkeit richtet sich ausschließlich danach, ob das Gehirn unterwegs zum Entsorgungsfall geworden ist, oder ob dieser schon zuvor, also vor Antritt des Weges in die Öffentlichkeit, eingetreten ist. Nach Meinung von Experten ist letzteres der Regelfall: die meisten Bürger verlieren ihren Verstand schließlich zuhause, und nicht in der Öffentlichkeit.


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