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mcnep, am 23.10. 2005 um 12:20:30 Uhr
DuMachstVerdammtNochMalGarNichtMit

Meiner Ansicht nach ist die Gestattung einer immissio in os durch die passivisch fellationierende Person bereits ein hoher Gunstbeweis und muss nicht mehr zwingend durch vom Fellationierten eingeforderte rhythmische Kopfbewegungen, die an die Funktionsweise eines Kolbenmotors gemahnen, optimiert werden. Andererseits sollt auch der empfangende Teil, wobei das Empfangen in diesem Falle nicht lokal, sondern im Sinne des Angedeihenlassens einer Handlung zu betrachten ist, nicht bemüht sein, den sensiblen Vorgang durch seinerseits vollzogene Stoßund Ziehbewegungen in die Nähe des rein Viehischen abgleiten zu lassen.


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