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mcbraut, am 6.10. 2002 um 20:32:29 Uhr
Glocken

Wenn ein Stadtmensch, von wegen billigerer Miete oder günstiger Immobilien auf das Land zieht, und wenn dieser Stadtmensch dann beklagt (per einstweiliger Verfügung) dass
Glockengeläut zu den Gottesdiensten,
Stundenschlag der Kirchenglocken,
Kirmes- und Schützenfestlärm nach 22 Uhr
eingestellt werden müssen, dann soll man diesen Stadtmenschen und seine Sippe mit Schimpf und Schande in die Stadt zurück jagen!


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