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biggi, am 13.5. 2001 um 11:16:53 Uhr
Illusionsblase

"Strafgesetzbuch §185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

»Wäre das Strafrecht ein Kontrollmittel, welches die richtige Erziehung oder die Ernährung durchsetzen wollte, dann wären vielleicht die Gefängnisse mit Frauen überfüllt

Gerlinda Smaus »Das Strafrecht und die Frauenkriminalität«, in: KrimJ 4, 1990, S. 269





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